MySports Rewards GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Geschäftskunden (B2B) DER MYSPORTS REWARDS GMBH

Version 10-2024

MySports Rewards bietet ein Förderprogramm von gesunder Bewegung für Mitarbeiter von Unternehmen
(nachfolgend “Förderprogrammˮ) an.

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Positionierung eines Unternehmens als glaubwürdiger und attraktiver Arbeitgeber zu verbessern, das Teamgefühl und die Loyalität der Mitarbeiter zu steigern, sowie zur Talentgewinnung und Mitarbeiterbindung beizutragen und hierdurch, wie auch durch eine Reduzierungdes Krankenstandes, zur Produktivitätssteigerung des Unternehmens beizutragen.

Der Kunde ist ein Unternehmen, das Interesse daran besitzt, seinen Mitarbeitern das Förderprogramm
nutzbar zu machen.

1. Leistungsumfang

1.1 MySports Rewards räumt dem Kunden einen Anspruch auf Nutzung des Förderprogramms durch Mitarbeiter des Kunden nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrags ein. 

1.2 Das Förderprogramm umfasst die laufende Konzeptionierung, Verwaltung und Durchführung von verschiedenen Maßnahmen, die auf eine Steigerung und Aufrechterhaltung der Motivation der von dem Kunden für die Inanspruchnahme von Maßnahmen des Förderprogramms benannten Mitarbeiter (nachfolgend jeweils „berechtigte Person“) für gesunde Bewegung und hierdurch auf eine Erhöhung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der berechtigten Personen abzielen. 

Zu den Maßnahmen zählen insbesondere: 

  • die Durchführung von Aktionen, im Rahmen derer die berechtigten Personen für Erreichung von bewegungsbasierten Zielen belohnt werden (z.B. Sachpreise, Vouchers, Teilnahme an Events), 

  • die Veranstaltung von Einzel- und/oder Team-Wettkämpfen (Challenges) für berechtigte Personen mit Gewinnmöglichkeiten,

  • die regelmäßige Auswertung der aus verschiedenen Quellen gebündelten Daten über die Bewegungsaktivitäten (nachfolgend „Aktivitätsdaten“) der berechtigten Personen,

  • die Erbringung von digitalen Beratungsleistungen für den Kunden und die berechtigten Personen im Hinblick auf gesunde Bewegung und Möglichkeiten der Motivierung hierzu, sowie 

  • die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Themen aus dem Bereich der gesunden Bewegung.

Im Rahmen dieser Maßnahmen werden möglichst viele Bewegungs- und Aktivitätsarten der berechtigten Personen (z.B. Schritte, Radfahren, Besuche von Fitness- und Sporteinrichtungen) gefördert. Zudem beinhaltet das Förderungsprogramm die Steuerung und Anpassung der Maßnahmen an individuelle Bedürfnisse des Kunden und der berechtigten Personen, die aktive motivationsorientierte Kommunikation mit berechtigten Personen und statistische Auswertungen.

MySports Rewards bestimmt die konkreten Inhalte des Förderprogramms nach billigem Ermessen. MySports Rewards wird hierbei insbesondere die ihr von dem Kunden mitgeteilten spezifischen Bedürfnisse des Kunden und der berechtigten Personen, die Anzahl der berechtigten Personen und die Höhe der von dem Kunden geschuldeten Bewegungsinvestition (wie in Ziffer 6.1 definiert) berücksichtigen. 

1.3 Der Kunde hat das Recht, gegenüber MySports Rewards Mitarbeiter zu benennen, denen MySports Rewards das Recht einzuräumen hat, das Förderprogramm zu nutzen (nachfolgend jeweils „Teilnahmerecht“). 

Voraussetzung für die Nutzung des Teilnahmerechts durch die jeweilige berechtigte Person ist, dass (i) die betreffende berechtigte Person sich für das Förderprogramm registriert hat, (ii) die betreffende berechtigte Person die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MySports Rewards für MySports Rewards (nachfolgend in der jeweils gültigen Fassung „MySports Rewards AGB“) akzeptiert hat, (iii) die Datenschutzerklärung der MySports Rewards für MySports Rewards (nachfolgend in der jeweils gültigen Fassung „MySports Rewards Datenschutzerklärung“) zur Kenntnis genommen hat, (iv) alle zur Ausübung des Teilnahmerechts erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen erteilt und nicht widerrufen hat und (v) der Kunde nicht in Verzug mit der Zahlung eines nach diesem Vertrag geschuldeten Betrags ist. 

Das Verhältnis zwischen der jeweiligen berechtigten Person und MySports Rewards richtet sich im Übrigen nach den Regelungen der MySports Rewards AGB. 

MySports Rewards ist im Verhältnis zu dem Kunden berechtigt, die MySports Rewards AGB und die MySports Rewards Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern. Die jeweils geltende Fassung der beiden Dokumente sind unter https://www.mysports-rewards.com/de/de/agb bzw. unter https://www.mysports-rewards.com/de/de/datenschutz oder unter einer anderen dem Kunden mitgeteilten Internetadresse abrufbar.

1.4 Jedes Teilnahmerecht gilt nur für eine einzige natürliche Person. 

Die Berechtigung einer Person zur Teilnahme an dem Förderprogramm endet in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Person nicht mehr Mitarbeiter des Kunden ist. Unverzüglich nach Kenntnisnahme, dass eine Person nicht mehr Mitarbeiter des Kunden ist, wird MySports Rewards gegenüber dieser Person das Teilnahmerecht zum nächstzulässigen Termin kündigen. Im Übrigen ist der Kunde berechtigt, MySports Rewards anzuweisen, gegenüber einer berechtigten Person das Teilnahmerecht zum nächstzulässigen Termin zu kündigen. 

Die (vormals) berechtigte Person verliert mit der Kündigung ihres Teilnahmerechts durch MySports Rewards das Recht zur Nutzung des Förderprogramms. Der Kunde kann in diesem Fall einen anderen Mitarbeiter gegenüber MySports Rewards als berechtigte Person benennen, der MySports Rewards das frei gewordene Teilnahmerecht nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2.3 einzuräumen hat.

1.5 MySports Rewards stellt dem Kunden und den berechtigten Personen eine über einen Webbrowser zugängliche elektronische Plattform (nachfolgend „Serviceplattform“) bereit. Die Serviceplattform beinhaltet verschiedene Funktionen im Zusammenhang mit der Nutzung des Förderprogramms, auf die über einen für den Kunden bzw. für die jeweilige berechtigte Person eingerichteten persönlichen Bereich (nachfolgend jeweils „User-Account“) zugegriffen werden kann, wie z.B.

a) für den Kunden:

  • Bereitstellung und Verwaltung von Listen, die die am Förderungsprogramm teilnehmenden Mitarbeiter und die Teilnahmerechte aufführen (nachfolgend „Teilnehmerlisten“), 

  • Bereitstellung von Übersichten für die im Rahmen des Förderprogramms veranstalteten Wettkämpfe,

  • Bereitstellung von statistischen Auswertungen über die Aktivitätsleistungen von Gruppen berechtigter Personen,

  • Kommunikationsmöglichkeiten mit den am Förderungsprogramm teilnehmenden Mitarbeitern,

  • Bereitstellung einer Dashboard-Übersicht mit wichtigen Kennzahlen.

b) für eine berechtigte Person:

- Erfassung der Bewegungsaktivitäten,

- Auswertung der Zielerreichungen,

- Erfassung von gewonnenen Prämienpunkten (STARS),

- Einsatz von Prämienpunkten für Belohnungen.

Jede berechtigte Person kann auch über eine von MySports Rewards betriebene mobile Applikation (nachfolgend „MySports Rewards App“) auf  ihren User-Account zugreifen. Die MySports Reward App steht in den App Stores von Google und von Apple zum Download zur Verfügung.

1.6 MySports Rewards wird dem Kunden einen individuellen Unternehmens-Code (Programm-ID) (nachfolgend „Unternehmens-Code“) zuteilen. Der Unternehmens-Code dient MySports Rewards dazu, die Berechtigung einer Person zur Nutzung des Förderprogramms zu prüfen. 

1.7 MySports Rewards ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

2. VERFÜGBARKEIT DER SERVICEPLATTFORM

MySports Rewards gewährleistet eine Verfügbarkeit der Serviceplattform für den Kunden und die berechtigten Personen von 98 % im Jahresmittel. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit sind Zeiten vorübergehender Nichterreichbarkeit wegen routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs-, Datensicherungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen nicht zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind zudem solche Ausfallzeiten, (i) die ihren Grund in fehlenden, von der jeweiligen berechtigten Person bzw. dem Kunden zu schaffenden technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Serviceplattform haben, (ii) die auf Fehlern der allgemeinen Telekommunikationsinfrastruktur beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen oder (iii) die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

3. PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Der Kunde wird nur bei ihm beschäftigte Mitarbeiter, die mindestens 16 Jahre alt sind, gegenüber MySports Rewards als berechtigte Personen benennen. Der Kunde wird Mysports Rewards unverzüglich darüber informieren, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen ihm und einem als berechtigte Person benannten Mitarbeiter beendet ist.  

3.2 Der Kunde wird die von ihm als berechtigte Personen benannten Mitarbeiter spätestens unverzüglich nach ihrer Benennung gegenüber MySports Rewards über das Förderprogramm informieren. Der Kunde wird die berechtigten Personen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Inanspruchnahme des Förderprogramms die Registrierung bei MySports Rewards voraussetzt. Der Kunde wird die berechtigten Personen über die Bedeutung des Unternehmens-Codes informieren und zur Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich des Unternehmens-Codes verpflichten.

3.3 Der Kunde wird die berechtigten Personen zusammen mit der Unterrichtung nach Ziffer 4.2 darüber informieren, dass der Kunde berechtigt ist, MySports Rewards zur Kündigung erteilter Teilnahmerechte anzuweisen und MySports Rewards verpflichtet ist, der Anweisung des Kunden Folge zu leisten. Der Kunde wird die berechtigten Personen weiterhin darüber informieren, dass MySports Rewards die Teilnahmerechte kündigen wird, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder dieser Vertrag endet. Der Kunde wird die berechtigten Personen zudem darüber informieren, dass die berechtigten Personen mit Wirksamwerden der Kündigung ihres Teilnahmerechts ihr Recht zur Nutzung des Förderprogramms verlieren.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm über die Serviceplattform zur Verfügung gestellten Teilnehmerlisten fortlaufend zu prüfen und MySports Rewards jeweils unverzüglich auf der in der Serviceplattform vorgesehenen Weise mitzuteilen, wenn eine dort aufgeführte Person (i) nicht (mehr) Mitarbeiter des Kunden ist oder (ii) kein Teilnahmerecht mehr haben soll. Eine Mitteilung im Sinne des vorstehenden Satzes gilt als Anweisung des Kunden an MySports Rewards im Sinne von Ziffer 2.4 Satz 4. 

3.5 Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist

a) zur Verarbeitung von Namen, Vorname und Geburtsdatum der jeweiligen berechtigten Person im Rahmen der Vergabe und Pflege von Teilnahmerechten,

b) zur Weitergabe der Information gegenüber MySports Rewards, dass eine berechtigte Person nicht (mehr) Mitarbeiter des Kunden ist oder das Teilnahmerecht gegenüber einer berechtigten Person zu kündigen ist, und

c) zum Empfang der Nachricht, dass die jeweilige berechtigte Person über einen definierten Zeitraum (i.d.R. ein Monat) an dem Förderprogramm nicht aktiv teilgenommen hat (Inaktivitätsnachricht). 

Die Verantwortlichkeit des Kunden besteht nicht nur in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung des jeweiligen Datenpunktes gemäß Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend „DSGVO“), sondern auch für die Wahrung der Rechte der von der Datenverarbeitung des Kunden betroffenen Personen nach den Art. 12 ff. DSGVO. 

3.6 Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Leistungen von MySports Rewards nicht zu einem Zweck verwenden, der rechtswidrig oder sittenwidrig ist oder nicht im Einklang mit dem Inhalt dieses Vertrags steht. Der Kunde verpflichtet sich zudem, über die Serviceplattform (i) keine Mitteilungen, die keinen Bezug zu dem Förderprogramm haben, zu versenden oder zu empfangen und (ii) keine unrichtigen Informationen (insbesondere keine unrichtigen personenbezogenen Daten) zu versenden. 

3.7 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte, die ihm seitens MySports Rewards über die Serviceplattform oder in anderer Weise im Zusammenhang mit diesem Vertrag überlassen werden, so zu sichern, dass sie vom Kunden mit zumutbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

3.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem User-Account geheim zu halten.

4. VERWALTUNG DER TEILNAHMERECHTE/LIZENZEN

4.1 Die Anzahl der Teilnahmerechte wird vom Kunden eigenverantwortlich festgelegt, überwacht und verwaltet.

4.2 Jeder neue Teilnehmer, der dem Programm beitritt, erhält sofort eine aktive Lizenz und kann Prämien erhalten. Der/die jeweilige Programm-Manager/in wird darüber per E-Mail informiert. Der Kunde ist verpflichtet, jeden neuen Teilnehmer dahingehend zu überprüfen, ob dieser berechtigt ist, am Programm aktiv teilzunehmen, Prämien zu erhalten, und gegebenenfalls das Sponsoring zu deaktivieren.

5. VERGÜTUNG

5.1 Der Kunde schuldet MySports Rewards die im Vertrag vereinbarte Vergütung für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen, welche nachschüssig auf Basis der genutzten Teilnahmerechte/Lizenzen berechnet wird.

5.2 Bewegungsinvestition und Motivationshonorar fallen in voller Höhe für jeden angefangenen Kalendermonat der Laufzeit des Vertrags an. 

5.3 Die einmalige Initialgebühr ist unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrags zur Zahlung fällig.

5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Höhe der monatlichen Bewegungsinvestition mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats mit Wirkung zum Beginn des jeweiligen Folgemonats durch Erklärung in Textform gegenüber MySports Rewards zu ändern.

5.5 Alle Preise von MySports Rewards verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, MySports Rewards unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrags ein SEPA-Lastschriftmandat zum Zwecke der Einziehung der nach diesem Vertrag geschuldeten Vergütung zu erteilen. MySports Rewards ist berechtigt, die nach diesem Vertrag geschuldete Vergütung nach Fälligkeit mittels Lastschrift von dem von dem Kunden angegebenen Konto einzuziehen. MySports Rewards hat dem Kunden den Lastschrifteinzug (i) im Falle des erstmaligen Einzugs und (ii) im Falle von nachfolgenden Einzügen bei Änderungen des monatlichen Einzugsbetrags jeweils spätestens 3 Kalendertage vor dem Lastschrifteinzug anzukündigen. Der Kunde verpflichtet sich während der gesamten Vertragslaufzeit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung zu stellen und dieses nicht zu widerrufen. Änderungen, die den Zahlungsverkehr betreffen, sind unverzüglich der MySports Rewards mitzuteilen.

5.7 Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der einmaligen Initialgebühr, der Bewegungsinvestition und des Motivationshonorars besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Kunde bzw. die berechtigten Personen die vereinbarten Teilnahmerechte, Maßnahmen im Rahmen des Förderungsprogramms, die Serviceplattform und/oder die MySports Rewards App nutzen. 

5.8 Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug gerät, werden alle MySports Rewards gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig und das Förderprogramm wird pausiert. Dies gilt auch für andere, noch nicht voll von MySports Rewards erfüllte Dienstleistungen. In Fällen des Zahlungsverzuges ist MySports Rewards berechtigt, aufgrund ihrer offenen Forderungen noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von anderen, noch nicht voll erfüllten Dienstleistungen zurückzutreten. Darüber hinaus bleibt MySports Rewards weiterhin das Recht, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. 

6. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

6.1 Der Vertrag beginnt zum im Vertrag vereinbarten Datum.

6.2 Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

6.3 Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

6.4 Dieser Vertrag kann von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung dieses Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Ziffer 7.3 unzumutbar ist.

6.5 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für jede Partei insbesondere vor, wenn

a) die andere Partei oder ein Dritter in Bezug auf die andere Partei die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat oder die andere Partei beabsichtigt, einen solchen Antrag innerhalb der nächsten vierzehn (14) Tage zu stellen; 

b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden ist;

c) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der anderen Partei eingetreten ist oder einzutreten droht;

d) die andere Partei wesentliche Vertragspflichten schuldhaft in mehr als nur unerheblicher Weise verletzt hat und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist; 

e) die Durchführung dieses Vertrags von einer zuständigen Behörde beanstandet wurde und eine von dieser Behörde zur Abstellung der betreffenden Mängel gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist oder mindestens eine der Parteien von einer zuständigen Behörde die weitere Durchführung dieses Vertrags untersagt wurde.

6.6 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.7Im Falle der Kündigung dieses Vertrags wird MySports Rewards die Teilnahmerechte gegenüber allen berechtigten Personen mit Wirkung zum Beendigungszeitpunkts dieses Vertrags oder, falls dies nicht möglich ist, zum nächstzulässigen Termin nach dem Beendigungszeitpunkt dieses Vertrags kündigen. Mit Beendigung des Teilnahmerechts verliert die betreffende berechtigte Person das Recht zur Inanspruchnahme des Förderprogramms.

7. RECHTE AM FÖRDERPROGRAMM UND DER SERVICEPLATTFORM

7.1 Im Rahmen dieses Vertrags werden dem Kunden keinerlei Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf das Förderprogramm, Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms, die Serviceplattform, die Inhalte der Serviceplattform oder der MySports Rewards App übertragen. 

7.2 MySports Rewards gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Serviceplattform und deren Inhalte während der Laufzeit des Vertrags gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu nutzen.

8. HAFTUNG

8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Nutzung von Software, Computern und Telekommunikationssystemen Fehler grundsätzlich vorkommen können und dass es zu Ausfallzeiten kommen kann. MySports Rewards steht daher nicht dafür ein, dass der Dienst von MySports Rewards unterbrechungsfrei und sicher oder frei von vorgenannten Fehlern ist. Soweit die Serviceplattform Hyperlinks zu Plattformen beinhaltet, die von anderen Personen als MySports Rewards betrieben werden, ist MySports Rewards für die auf diesen Plattformen publizierten Inhalte nicht verantwortlich. 

8.2 MySports Rewards haftet nicht dafür, dass die Aktivitätsdaten von berechtigten Personen, die aus den IT-Systemen Dritter (z.B. Fitnessstudios) oder aus von den berechtigten Personen zur Aufzeichnung der Aktivitätsdaten genutzten sonstigen Quellen (z.B. Fitnessuhren) an MySports Rewards bzw. die Serviceplattform übermittelt werden und von MySports Rewards zur Anzeige an den Kunden bzw. die berechtigten Personen und/oder zur Erstellung von Auswertungen genutzt werden, die tatsächlich geleisteten Aktivitäten der berechtigten Personen zutreffend und vollständig wiedergeben. 

8.3 Die Haftung von MySports Rewards gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird wie folgt geregelt:

a) Im Fall von Vorsatz sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes haftet MySports Rewards unbeschränkt. Entsprechendes gilt bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie für Schäden, die unter eine von MySports Rewards gewährte Garantie fallen.

b) Im Fall von grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von MySports Rewards haftet MySports Rewards unbegrenzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Erfüllungsgehilfen von MySports Rewards ist die Haftung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

c) Im Fall von einfacher Fahrlässigkeit haftet MySports Rewards nur für Schäden, die auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, zurückzuführen sind. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

d) Soweit MySports Rewards gemäß vorstehendem Buchstaben c) haftet, ist die Haftung der Höhe nach je Schadensereignis auf einen Betrag in Höhe von EUR 2.000, maximal jedoch EUR 10.000 pro Vertragsjahr begrenzt.

e) Eine verschuldensunabhängige Haftung von MySports Rewards für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler des Förderprogramms oder der Serviceplattform nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „BGB“) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

f) Erfolgt eine vertragswidrige Nutzung des Förderprogramms oder der Serviceplattform durch den Kunden oder werden von MySports Rewards erteilte Anweisungen seitens des Kunden nicht befolgt, so entfällt jede Haftung von MySports Rewards. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der geltend gemachte Schaden (i) auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MySports Rewards beruht und (ii) auch im Falle einer rechtmäßigen Nutzung des Förderprogramms oder der Serviceplattform durch den Kunden bzw. im Falle der Befolgung der Anweisungen der MySports Rewards durch den Kunden eingetreten wäre.

g) Für eine unzulässige oder unsachgemäße Nutzung des Förderprogramms oder der Serviceplattform durch Dritte (z.B. berechtigte Personen oder sonstige Nutzer des Förderprogramms) haftet MySports Rewards nicht. § 278 BGB findet insoweit keine Anwendung.

h) Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9. DATENSCHUTZ

9.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrages haben die Parteien alle auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen der DSGVO und der einschlägigen nationalen Datenschutzgesetze.

9.2 Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MySports Rewards, die unter https://www.mysports-rewards.com/de/de/datenschutz eingesehen und heruntergeladen werden kann. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung zwischen MySports Rewards und dem Kunden und kann Änderungen unterliegen. Die Nutzung der Serviceplattform durch den Kunden zur Führung der Teilnehmerliste (vgl. vorstehend Ziffer 2.5 Satz 2 Buchstabe a.) setzt voraus, dass zwischen dem Kunden und MySports Rewards eine ungekündigte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO besteht.

10. VERTRAULICHKEIT

10.1 Alle Informationen, die sich auf den Kunden, eine berechtigte Person oder MySports Rewards beziehen und (i) als vertraulich gekennzeichnet sind oder (ii) aufgrund ihrer Art und ihres Inhalts vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, gelten als "Vertrauliche Informationen". 

10.2 Die folgenden Informationen gelten für die Zwecke dieses Vertrages nicht als Vertrauliche Informationen: 

(a) Alle Informationen, die allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich sind oder ohne Mitwirkung der jeweils anderen Partei bekannt werden;

(b) alle Informationen, die die jeweils andere Partei vor ihrer Offenlegung im Rahmen dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits besessen hat;

(c) alle Informationen, die eine Partei von einem Dritten erhält und der Partei nicht bekannt ist, dass der betreffende Dritte einer Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf die überlassenen Informationen unterliegt; 

(d) alle Informationen, die durch eine Partei selbständig und unabhängig von den Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei entwickelt worden sind oder werden, und 

(e) alle Informationen, die von der offenlegenden Partei schriftlich von dieser Geheimhaltungspflicht ausgenommen wurden.

10.3 Jede Partei verpflichtet sich, 

a) die von der jeweils anderen Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen jederzeit streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung oder unbefugter Offenlegung durch Dritte zu schützen,

b) nur solchen Angestellten, Dienstleistern, Freiberuflern, Beratern, Prüfern sowie verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeitern zugänglich zu machen, die die betreffenden Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen. Die vorgenannten Personen sind entsprechend den Regelungen dieser Ziffer 11 zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern sie nicht schon von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind; und

c) alle Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht für andere Zwecke zu nutzen.

10.4 Eine Partei ist zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei berechtigt, soweit dies nach zwingendem Recht oder aufgrund einer Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde erforderlich ist. Die betroffene Partei ist in den im vorstehenden Satz beschriebenen Fällen verpflichtet, die andere Partei – soweit dies rechtlich zulässig ist – so rechtzeitig über die Offenlegung zu informieren, dass diese sachdienliche zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen treffen kann.

10.5 Die empfangende Partei verpflichtet sich, auf eigene Kosten unverzüglich (i) auf Aufforderung der offenlegenden Partei und (ii) nach Beendigung dieses Vertrages alle erhaltenen Vertraulichen Informationen nach Wahl der offenlegenden Partei entweder zurückzugeben oder unwiederbringlich zu vernichten, einschließlich der Originale sowie jeglicher Art von Kopien, Aufzeichnungen oder sonstigen Reproduktionen davon. Die empfangende Partei bestätigt der offenlegenden Partei nach Aufforderung, dass sie ihren Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 11.5 nachgekommen ist. Die vorstehenden Pflichten gelten nicht, soweit und solange die Vertraulichen Informationen von der empfangenden Partei nach geltendem Recht aufzubewahren sind. Ausgenommen von der Rückgabe- und Vernichtungsverpflichtung sind Vertrauliche Informationen, die im Rahmen von routinemäßigen Sicherungs- oder Archivierungsverfahren elektronisch gespeichert werden und aus technischen Gründen nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand zerstört oder gelöscht werden können.

10.6Die in dieser Ziffer 11 geregelte Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für den Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags fort.

11. ANSPRECHPARTNER UND KOMMUNIKATION

11.1 Jede Partei benennt einen Ansprechpartner (nachfolgend „Ansprechpartner“) und einen Stellvertreter, die zur Entgegennahme sämtlicher Erklärungen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags (nachfolgend „Mitteilungen“) ermächtigt sind und in allen alltäglichen Fragen der Zusammenarbeit Entscheidungen treffen können. Kann ein Ansprechpartner bzw. sein Stellvertreter ausnahmsweise eine Frage nicht beurteilen oder entscheiden, wirkt dieser darauf hin, dass die Beurteilung bzw. Entscheidung unverzüglich herbeigeführt wird. Änderungen der Ansprechpartner, Stellvertreter oder deren Kontaktdaten sind der jeweils anderen Partei unverzüglich in Textform bekannt gegeben. Hilfsweise gelten die Unterzeichner dieses Vertrags als Ansprechpartner.

11.2 MySports Rewards betreibt einen Service für die Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen und Mitteilungen des Kunden und der berechtigten Personen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm und der Serviceplattform, die mittels Chat-Funktion und E-Mail erreichbar ist. Die jeweiligen Servicezeiten und Kontaktdaten der Hotline werden dem Kunden und den berechtigten Personen über die Serviceplattform bekanntgegeben.  

11.3 Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt, müssen Mitteilungen einer Partei an die andere Partei in Textform übermittelt werden. Mündliche oder telefonische Mitteilungen müssen nach Aufforderung durch die andere Partei in Textform bestätigt werden.

12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

12.1 MySports Rewards ist nicht Partei des Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und der jeweiligen berechtigten Person und übernimmt diesbezüglich keine Pflichten und keine Verantwortung. Insbesondere trifft MySports Rewards keine Verantwortlichkeit in Bezug auf Ansprüche von berechtigten Personen gegen den Kunden wegen der Anweisung des Kunden gegenüber MySports Rewards, das Teilnahmerecht einer berechtigten Person zu kündigen. Gleiches gilt für Folgen, die sich aus der Kündigung dieses Vertrags für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen berechtigten Person ergeben. Die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der jeweiligen berechtigten Person ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden und der jeweiligen berechtigten Person. 

12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) seine Forderungen gegenüber MySports Rewards gegen Forderungen aufzurechnen, die MySports Rewards aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegen den Kunden zustehen, oder (ii) die Erfüllung von Verpflichtungen, die ihm aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag obliegen, unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht zu verweigern, es sei denn, die zugrunde liegenden Forderungen des Kunden sind von MySports Rewards schriftlich anerkannt oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts festgestellt worden.

12.3 Dieser Vertrag erzeugt keine Rechte zugunsten Dritter gemäß §§ 328 ff. BGB, insbesondere nicht für die berechtigten Personen. Ebenso ist dieser Vertrag auch kein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter.

12.4 Keine Partei ist berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an einen Dritten zu übertragen.

12.5 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

12.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von MySports Rewards.

12.7 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (einfache elektronische Unterschrift ist ausreichend). Die Schriftform gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Der Schriftform genügt auch die Übermittlung eines händisch oder per elektronischer Unterschrift unterzeichneten Schriftstücks per E-Mail. 

12.8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, durch welche der wirtschaftliche Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit als möglich erreicht wird. Vorstehende Regelung gilt entsprechend im Fall einer unerkannten Lücke dieses Vertrags. 

12.9 Soweit dieser Vertrag und/oder die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung über ein Online-Verfahren abgeschlossen wird, kann jede Partei jederzeit verlangen, dass der Vertrag bzw. die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch ein schriftliches Dokument ersetzt oder durch ein schriftliches Dokument bestätigt wird, das von einem bevollmächtigten Vertreter der jeweiligen Partei händisch oder elektronisch unterzeichnet wird. Kommt eine Partei einer solchen Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufforderung nach, hat die andere Partei das Recht, die Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise auszusetzen, bis die andere Partei der Aufforderung nachgekommen ist.

12.10 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz von MySports Rewards. 

Auftragsverarbeitungsvertrag (AV) für Geschäftskunden (B2B) gemäß Art. 28 DSGVO

Der Kunde und MySports Rewards haben eine Vereinbarung („Vertrag“) über die Nutzung des von MySports Rewards angebotenen Dienstes eines Förderprogramms von gesunder Bewegung für Mitarbeiter geschlossen.

Die Erfüllung der auf Basis des Vertrages seitens MySports Rewards geschuldeten Leistungen bedingt, dass MySports Rewards mit den personenbezogenen Daten des Kunden (nachfolgend auch „Nutzerdaten“) umgeht. Die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung durch MySports Rewards als Auftragsverarbeiter für den Kunden, unter Beachtung der Regelungen des Art. 28 EU- Datenschutzgrundverordnung (“DSGVO”). 

Dieser Vertrag konkretisiert die zwischen dem Kunden und MySports Rewards insoweit geltenden datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten.

§ 1 Gegenstand des Vertrags, Art der Daten, Kreis der Betroffenen

1.MySports Rewards erbringt gegenüber dem Kunden die gemäß Hauptvertrag geschuldeten Dienstleistungen (nachfolgend auch als "Dienst" bezeichnet), insbesondere, die 

(i) Bereitstellung eines Prozesses, der dem Kunden ein eigenständiges Führen und Aktualisieren von Listen mit vom Kunden benannter berechtigter Personen ("Teilnehmerlisten") und eine eigenständige Verwaltung der Teilnahmerechten dieser Personen innerhalb der Teilnehmerliste ermöglicht;

(ii) Bereitstellung eines Prozesses zum Abgleich der auf der Teilnehmerliste geführten berechtigten Personen mit von MySports Rewards an den Kunden übermittelter Anfragedaten potenziell berechtigter Personen, zur Überprüfung eines insoweit bestehenden Teilnahmerechts.  

Im Zuge der Nutzung der vorbeschriebenen Funktionalitäten des Dienstes der MySports Rewards durch den Kunden, werden die Nutzerdaten, unter Beachtung aller datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie mit Hilfe von bei MySports Rewards etablierter Prozesse, nach Vorgaben des Hauptvertrages für den Kunden erhoben, verarbeitet und wieder gelöscht. 

2. Von der Auftragsdatenverarbeitung können Daten folgender Personengruppen betroffen sein:

(i) Kunde sowie Mitarbeiter des Kunden; 

(ii) Vom Kunden benannte berechtigte Personen;

(iii) Personen, die sich gegenüber MySports Rewards als berechtigte Personen ausgegeben haben, ohne vom Kunden benannt zu sein.

Es handelt sich dabei ausnahmslos um folgende personenbezogenen Daten des vorbezeichneten Kreises der Betroffenen:

(i) Bezüglich des Kunden und Mitarbeitern des Kunden:

  • Name, Kontaktdaten, 

  • Anmeldevorgänge zur Nutzung des Dienstes der MySports Rewards,

  • Einwilligungs-Opt-ins.

(ii) Bezüglich vom Kunden benannter berechtigter Personen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Email,

  • Status Teilnahmerecht (inklusive Aufforderung zur Kündigung gegenüber MySports Rewards),

  • Unternehmens-Code (“Programm-ID”),

  • Inaktivitätsnachrichten,

  • Einwilligungs-Opt-ins. 

(iii) Bezüglich Personen, die sich gegenüber MySports Rewards als berechtigte Personen ausgegeben haben, ohne vom Kunden benannt zu sein:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Email,

  • Unternehmens-Code (“Programm-ID”).

3. Zweck der Verarbeitung der Nutzerdaten ist die technische Unterstützung des Kunden bei der Verwaltung der vom Kunden benannten berechtigten Personen und die Prüfung der Berechtigung einer Person. 

4. Es werden Verarbeitungsvorgänge der in Art. 4 Ziff. 2 DSGVO beschriebenen Art durchgeführt. Es werden also die Nutzerdaten erhoben, erfasst, organisiert, geordnet, gespeichert, angepasst und verändert, ausgelesen, abgefragt, verwendet und offengelegt durch Übermittlung. Es werden auch Nutzerdaten abgeglichen, verknüpft und nach Vorschrift gelöscht.

§ 2 Verantwortlichkeiten sowie Weisungsbefugnis des Kunden

  1. Für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden (den Betroffenen) nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Kunde verantwortlich.

  2. Bei der Erfüllung der Rechte gegenüber den Betroffenen nach Art. 12 bis 22 DSGVO durch den Kunden, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Kunden hat MySports Rewards im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Kunden soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e und f DSGVO). MySports Rewards wird alle Anfragen von Betroffenen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Kunden gerichtet sind, unverzüglich an dieses weiterleiten.

  3. MySports Rewards verarbeitet die Nutzerdaten ausschließlich gemäß den Regelungen des mit dem Kunden geschlossenen Hauptvertrages sowie im Rahmen der vom Kunden erteilten Weisungen, außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO vor. MySports Rewards verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Nutzerdaten nicht anderweitig und bewahrt sie nicht länger auf, als es der Kunde bestimmt.

  4. Der Kunde erteilt alle Weisungen in der Regel unter Nutzung hierfür eingerichteter, spezieller Funktionalitäten des MySports Rewards Dienstes. Die Nutzung der Funktionalitäten zur Erteilung von Weisungen durch den Kunden wird seitens MySports Rewards dokumentiert. Außerhalb des Dienstes erteilt der Kunde Weisungen in der Regel per E-Mail oder schriftlich.

  5. Ist MySports Rewards der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden gegen die DSGVO oder andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, weist MySports Rewards den Kunden unverzüglich darauf hin. MySports Rewards ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen des Kunden nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.

  6. Der Kunde informiert MySports Rewards unverzüglich, wenn der Kunde Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Verarbeitungsergebnisse feststellt.

§ 3 Datenschutzverantwortlicher von MySports Rewards, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit

  1. Bei MySports Rewards ist die Geschäftsführung für Datenschutz verantwortlich. Die Geschäftsführung bestellt intern einen Datenschutzkoordinator.

  2. Der Datenschutzkoordinator hat die Ausführungen der DSGVO sowie andere Vorschriften über den Datenschutz im Hinblick auf das Auftragsverhältnis sicherzustellen. Hierzu führt der Datenschutzkoordinator regelmäßige Kontrollen durch. Über die Kontrollen wird ein Protokoll angefertigt. Stellt der Datenschutzkoordinator im Rahmen seiner Aufgaben Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung fest, so informiert er unverzüglich die Geschäftsführung von MySports Rewards.

§ 4 Vertraulichkeit

  1. MySports Rewards hat alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen, Dokumente und andere Informationsträger vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für alle weiteren Informationen, die MySports Rewards bei der Durchführung dieses Auftrages bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt – vorbehaltlich abweichender Rechtsvorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen - während und auch nach Beendigung dieses Vertrages.

  2. MySports Rewards verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Nutzerdaten des Kunden Vertraulichkeit im Sinne von Art. 28 Abs. 3 b) DSGVO zu wahren. MySports Rewards sichert zu, dass MySports Rewards die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen von MySports Rewards vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

§ 5 Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung von Daten

MySports Rewards hat die Nutzerdaten zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Kunde dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen von MySports Rewards dem nicht entgegenstehen. Unabhängig davon hat MySports Rewards die Nutzerdaten zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Weisung des Kunden ein berechtigter Anspruch des Betroffenen aus Art. 16, 17 und 18 DSGVO zugrunde liegt. Soweit ein Betroffener sich hinsichtlich Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten unmittelbar an MySports Rewards wenden sollte, wird MySports Rewards dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten.

§ 6 Drittstaatentransfer, Unterauftragsverhältnisse

  1. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausnahmslos auf Servern statt, deren Standort sich innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Eine Datenverarbeitung in Drittstaaten, ergibt sich ausschließlich aufgrund von Unterauftragsverhältnissen mit Unterauftragnehmern in Drittstaaten (vgl. nachstehend Abs. 2). Einzelheiten sind Anlage 1 zu entnehmen.

  2. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages sind die in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen als Unterauftragnehmer für Teilleistungen für MySports Rewards tätig und verarbeiten in diesem Zusammenhang auch unmittelbar die Nutzerdaten. Für die dort genannten Unterauftragnehmer gilt die Einwilligung für das Tätigwerden als erteilt. Eine Beauftragung von Unterauftragnehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff DSGVO erfüllt sind (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln inklusive Transfer Impact Assessment (TIA), genehmigte Verhaltensregeln).

  3. MySports Rewards informiert den Kunden über jede beabsichtigte Änderung der in Anlage 1 genannten Unterauftragnehmer, gleich ob Hinzuziehung weiterer oder Ersetzung vorhandener Unterauftragnehmer, unter Angabe von Name und Anschrift sowie vorgesehene Tätigkeit des betreffenden Unterauftragnehmers und wird die beabsichtigte Änderung der Fassung der Anlage 1 online bereitstellen; hierdurch erhält der Kunde die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche nach Zugang der Anzeige, gegen die betreffende Änderung Einspruch zu erheben. MySports Rewards wird den Kunden auf diese Frist in der Anzeige hinweisen. Erhebt der Kunde keinen Einspruch, ersetzt die online bereitstehende Fassung die bisher bestehende Fassung der Anlage 1.

  4. Erhebt der Kunde Einspruch aus anderen als aus wichtigen Gründen, kann MySports Rewards diesen Vertrag sowie den Hauptvertrag mit dem Kunden zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes des Unterauftragnehmers ohne Einhaltung einer Frist kündigen, ohne dass der Kunde gegen MySports Rewards in diesem Zusammenhang Schadensersatz- oder sonstige Zahlungsansprüche zustehen. Ein wichtiger Grund für einen Einspruch seitens des Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn die Inanspruchnahme der Dienste des Unterauftragnehmers gegen Bestimmung in Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit d) DSGVO verstößt.

  5. MySports Rewards hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen dem Kunden und MySports Rewards auch gegenüber Unterauftragnehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten von MySports Rewards und dem Unterauftragnehmer deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Unterauftragnehmern.

  6. MySports Rewards hat die Einhaltung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen durch den jeweiligen Unterauftragnehmer zu überprüfen. Durch schriftliche Aufforderung ist der Kunde berechtigt, von MySports Rewards Auskunft über die datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen. Unter den in § 7 dieses Vertrages geregelten Voraussetzungen müssen Vor-Ort Kontrollen des Kunden oder durch den Kunden beauftragter Dritter beim Unterauftragnehmer möglich sein.

  7. Der Vertrag mit dem Unterauftragnehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). 

  8. Die Weiterleitung von Daten an den Unterauftragnehmer ist erst zulässig, wenn der Unterauftragnehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.

  9. MySports Rewards haftet gegenüber dem Kunden dafür, dass der Unterauftragnehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch MySports Rewards im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.

  10. Ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis liegt nicht vor, wenn MySports Rewards Dritte im Rahmen einer Nebenleistung zur Hauptleistung beauftragt. MySports Rewards ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der personenbezogenen Daten aus diesem Vertragsverhältnis auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Die Nebenleistungen sind auf Anforderung des Kunden detailliert zu benennen.

§ 7 Kontrolle durch den Kunden sowie Mitwirkungs- und Duldungspflichten

  1. Der Kunde ist berechtigt, durch einen zur Geheimhaltung verpflichteten Bevollmächtigten, vor Beginn der Dienstleistung sowie regelmäßig während der Dauer der Dienstleistung in angemessenen Abständen die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und die Datenverarbeitung von MySports Rewards und deren Unterauftragnehmern zu überprüfen. Der Kunde wird Vor-Ort-Kontrollen mit einer angemessenen Frist ankündigen und bei der Durchführung auf den Geschäftsbetrieb und Betriebsablauf von MySports Rewards Rücksicht nehmen. Vom Kunden mit der Kontrolle betraute Personen oder Dritte sind mit Beauftragung nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Dritte im Sinne dieser Regelung dürfen keine Vertreter von Wettbewerbern von MySports Rewards oder deren Konzernunternehmen sein. MySports Rewards entstehende Kosten für eine Vor-Ort-Kontrolle sind vom Kunden zu tragen.

  2. Der Kunde erklärt, die in Absatz 1 beschriebenen Kontrollrechte dadurch auszuüben, dass er anstatt einer Vor-Ort-Kontrolle MySports Rewards anweist, den Nachweis der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die Vorlage eines geeigneten aktuellen Prüfberichts von unabhängigen Personen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Datenschutzbeauftragter oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit – z. B. nach BSI-Grundschutz – („Prüfungsbericht“) zu erbringen. Der Prüfungsbericht muss es dem Kunden in angemessener Weise ermöglichen, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.

  3. Kommt der Kunde zu dem Ergebnis, dass die von MySports Rewards nach Abs. 2 erteilten Informationen Anlass zu einer Vor-Ort-Kontrolle geben, insbesondere, weil sie unvollständig, widersprüchlich oder sonst fehlerhaft sind, oder hält der Kunde eine Vor-Ort-Kontrolle aus sonstigen Gründen für erforderlich, kann er die in Abs. 2 beschriebene Anweisung durch schriftliche Weisung gegenüber MySports Rewards ändern. Wenn sich MySports Rewards weigert, eine entsprechende Anweisung des Kunden in Bezug auf Audits oder Inspektionen zu befolgen, ist der Kunde berechtigt, den Hauptvertrag und diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 8 Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

  1. MySports Rewards trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen. Die konkreten, von MySports Rewards ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in Anlage 2 aufgelistet.

  2. MySports Rewards informiert den Kunden über jede Änderung der Anlage 2. Da die technischen und organisatorischen Maßnahmen dem technischen Fortschritt und der technologischen Weiterentwicklung unterliegen, darf MySports Rewards andere und gleichwertige Maßnahmen umsetzen, sofern dabei das Sicherheitsniveau der in Anlage 2 festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren, die geeignet sind, das Sicherheitsniveau zu reduzieren, sind mit dem Kunden im Voraus in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abzustimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren.

  3. MySports Rewards unterstützt den Kunden mit seinen technischen und organisatorischen Maßnahmen, bei dessen Verpflichtung zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Art. 12 ff DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen. 

§ 9 Mitteilungs- und Unterstützungspflichten des Auftragnehmers bei Datensicherheitsvorfällen

  1. MySports Rewards unterstützt den Kunden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.

  2. MySports Rewards informiert den Kunden unverzüglich, wenn MySports Rewards oder eine bei MySports Rewards beschäftigte Person gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, gegen Festlegungen nach diesem Vertrag oder gegen eine vom Kunden erteilte Weisung verstoßen hat, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Dritter – egal aus welchem Grund – unrechtmäßig Kenntnis von Nutzerdaten erlangt haben könnte, oder wenn in sonstiger Weise eine Gefährdung für die Integrität oder Vertraulichkeit der Nutzerdaten eingetreten ist („Datensicherheitsvorfall“).

  3. Die Information über den Datensicherheitsvorfall hat Angaben über den Zeitpunkt und die Art des Vorfalls (einschließlich einer Information, welche Auftragsdaten in welcher Form betroffen sind), das betroffene EDV-System, den Betroffenen, den Zeitpunkt der Entdeckung, denkbare nachteilige Folgen des Datensicherheitsvorfalls sowie die von MySports Rewards ergriffenen Maßnahmen und alle sonstigen in Art. 33 Abs. 3 DSGVO bezeichneten Informationen zu enthalten. MySports Rewards hat des Weiteren konkret mitzuteilen, ob eine Verletzung des Schutzes der Nutzerdaten voraussichtlich zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne des Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO führt und ob das Risiko voraussichtlich hoch im Sinne von Art. 34 Abs. 1 DSGVO ist.

  4. Eine erste Information des Kunden hat unverzüglich, eine dezidierte Information hat innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von dem Datensicherheitsvorfall zu erfolgen. Soweit MySports Rewards nicht innerhalb von 24 Stunden sämtliche Informationen gemäß vorstehendem Abs. (3) bereitstellen kann, werden diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung gestellt.

  5. MySports Rewards wird nach Bekanntwerden eines Datensicherheitsvorfalls unverzüglich sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die entstandenen Gefährdungen für die Integrität oder Vertraulichkeit der Nutzerdaten zu minimieren und zu beseitigen, die Nutzerdaten zu sichern und mögliche nachteilige Folgen für Betroffene zu verhindern oder in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen.

  6. MySports Rewards ist verpflichtet, den Kunden im Falle eines Datensicherheitsvorfalls bei dessen diesbezüglichen Aufklärungs-, Abhilfehandlungen, einschließlich aller Handlungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, auf erstes Anfordern, im Rahmen des Zumutbaren, zu unterstützen. 

  7. MySports Rewards ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntniserlangung von einem Datensicherheitsvorfall eine Analyse der Ursachen durchzuführen, diese zu dokumentieren und dem Kunden die Dokumentation auf Verlangen auszuhändigen. Stellt MySports Rewards im Rahmen der Analyse fest, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die bislang zum Schutz der Nutzerdaten ergriffen wurden, nicht ausreichen um ein angemessenes Schutzniveau herzustellen, wird MySports Rewards auf eigene Kosten erforderliche zusätzliche technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen.

  8. MySports Rewards ist verpflichtet, den Kunden über Ermittlungen, Kontrollen und Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörde(n), soweit Nutzerdaten betroffen sind, unverzüglich zu informieren.

§ 10 Laufzeit dieses Vertrages

  1. Dieser Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und wird für die Dauer der Laufzeit des Hauptvertrages abgeschlossen (auflösende Befristung).

  2. Die fristlosen Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß von MySports Rewards gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, MySports Rewards eine Weisung von dem Kunden nicht ausführen kann oder will oder die Wahrnehmung von Kontrollrechten durch den Kunden vertragswidrig verweigert.

  3. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen, wenn die Durchführung des Hauptvertrages und/oder die Durchführung dieses Vertrages von einer hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (insbesondere der zuständigen Datenschutzbehörde) beanstandet wird und eine von dieser Behörde zur Abstellung festgestellter Mängel gesetzte Frist erfolglos verstreicht oder mindestens eine der Parteien von der hierfür zuständigen Behörde die weitere Durchführung des Hauptvertrages und/oder dieses Vertrages untersagt wird.

  4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

  5. Hinsichtlich der im Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages gespeicherten Nutzerdaten, verpflichtet sich MySports Rewards zur Beachtung von Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO. MySports Rewards ist zur Aufbewahrung solcher Dokumentationen über die Beendigung dieses Vertrages hinaus berechtigt, die MySports Rewards zum Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung benötigt. Mit Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen ist MySports Rewards auch insoweit zur datenschutzkonformen Löschung verpflichtet.

§ 11 Sonstiges

  1. Sollte das Eigentum oder die Nutzerdaten bei MySports Rewards durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat MySports Rewards den Kunden unverzüglich zu verständigen.

  2. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Nutzerdaten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

  3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der in § 28 Abs. 9 DSGVO geregelten Form. Dies gilt auch für eine Änderung des Formerfordernisses selbst.

  4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit des deutschen Rechts.

Anlagen

Anlage 1: Zugelassene Subunternehmen

Die Anlage 1 steht in ihrer jeweils geltenden Fassung unter https://www.mysports-rewards.com/de/de/zugelassene-subunternehmen - Version 1.2024

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) 

Die Anlage 2 steht in ihrer jeweils geltenden Fassung unter https://www.mysports-rewards.com/de/de/tom - Version 1.2024